In einem Ortsteil im Landkreis Ansbach ist es passiert: Wahrscheinlich ausgehend von einem leer stehenden Gebäude, in dem Getreide und Futtermittelreste lagerten, haben sich die Kakerlaken auf mehrere Anwesen ausgebreitet und schließlich geradezu explosionsartig vermehrt. Nach dem Tierseuchengesetz muss dann die Beseitigung der Schaben-Invasion behördlich angeordnet und ein qualifizierter Sachverständiger hinzugezogen werden, der die Schädlingsbekämpfung koordiniert. Der Einsatz geht dann nach folgendem Muster vonstatten:
An erster Stelle steht die komplette Reinigung der betroffenen Gebäudeteile, Entfernung aller Lebensmittel und Futtervorräte und das Herstellen größtmöglicher Sauberkeit. In Bereichen, wo ein Schabenbefall nicht eindeutig geklärt ist, werden zuerst Monitoringfallen (giftfreie Klebefallen) aufgestellt. Danach kann ein Gel-Köder zielgerichtet ausgebracht werden. Um zu verhindern, dass Tiere oder Kinder mit dem Köder-Gel in Kontakt kommen, werden Köderdosen verwendet. Leer stehende Gebäude mit Befall müssen entweder vor Beginn weiterer Maßnahmen vollständig feingereinigt werden, und zwar vom Keller bis zum Dach, oder gleich ganz abgerissen. Das Monitoring muss sich auch auf Küchenbereiche im Haushalt sowie in der Gastronomie erstrecken; ebenso werden Kanalsystem, Güllegruben, alte Kanäle u. ä. in die Bekämpfung mit einbezogen.
Ziel der Aktion ist es, die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung von Mensch und Schabe aufs Minimum zu senken.
Wir stehen Ihnen für Beratung und Terminvereinbarung telefonisch unter (0981/2606) jederzeit zur Verfügung.
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